Lohnt sich eine Privatinsolvenz für dich?
Berechne in fünf einfachen Schritten, wie viel du voraussichtlich innerhalb von 36 Monaten mit und ohne Insolvenz zahlst.
Basierend auf der amtlichen Pfändungstabelle ab 01.07.2026.
Jetzt kostenlos berechnen- Nur fünf Fragen
- Sofortiges Ergebnis
- Amtliche Pfändungstabelle
- Keine Registrierung für die Berechnung
Selbstcheck Insolvenz
Fünf einfache Fragen, sofortiges Ergebnis.
Frage 1 von 5
Gib dein durchschnittliches monatliches Netto aus Lohn, Gehalt oder Rente an. Sonderzahlungen bitte nicht einrechnen. Bei Selbständigkeit, mehreren Einkommen oder stark schwankendem Einkommen wähle dies später bei den Besonderheiten aus.
So läuft es ab
- 1
Online-Einschätzung durchführen
Beantworte fünf Fragen zu deiner finanziellen Situation und erhalte sofort deine rechnerische Ersteinschätzung.
- 2
Persönliche Situation prüfen lassen
In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir deine Angaben und eventuelle Besonderheiten.
- 3
Vergleich, Ratenplan oder Insolvenz vorbereiten
Gemeinsam wird geprüft, welcher Weg — außergerichtlicher Vergleich, Ratenplan oder Insolvenz — für dich sinnvoll ist.
- 4
Entschuldungsweg umsetzen
Der gewählte Weg wird strukturiert begleitet und umgesetzt.
Über Schuldnerberatung Amet
Die Schuldnerberatung Amet in München-Schwabing unterstützt Unternehmen und Privatpersonen seit 2009 kompetent und zuverlässig auf ihrem Weg aus der Verschuldung. Von der kostenlosen Erstberatung über die strukturierte Analyse der finanziellen Situation bis hin zur außergerichtlichen Einigung und Insolvenz begleiten wir unsere Mandanten persönlich, diskret und lösungsorientiert. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgt mit anwaltlicher Begleitung gemäß § 305 InsO – mit dem klaren Ziel einer nachhaltigen Schuldenfreiheit.
Sitz: Schloßbreiten 1, 82276 Adelshofen
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Verbraucherinsolvenz?
Die reguläre Abtretungsfrist bis zu einer möglichen Restschuldbefreiung beträgt drei Jahre. Die tatsächliche Gesamtdauer eines Verfahrens kann davon abweichend länger ausfallen, etwa durch das vorgeschaltete außergerichtliche Einigungsverfahren, die Verfahrenseröffnung oder individuelle Besonderheiten des Einzelfalls.
Ab wann laufen die drei Jahre?
Die reguläre dreijährige Abtretungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht mit dem Antrag oder der vorherigen Beratung. Bis zur Eröffnung können je nach Einzelfall weitere Vorbereitungsschritte notwendig sein.
Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?
Grundlage ist die amtliche Pfändungstabelle nach § 850c ZPO in der ab 1. Juli 2026 geltenden Fassung. Sie berücksichtigt das monatliche Nettoeinkommen und die Anzahl der tatsächlich unterhaltenen Personen und legt tabellarisch fest, welcher Anteil oberhalb der jeweiligen Freigrenze pfändbar ist. Dieser Rechner bildet die Tabelle deterministisch und ohne Rundungsabweichungen nach.
Was zählt als Unterhaltspflicht?
Entscheidend ist nicht der Familienstand an sich, sondern für wie viele Personen tatsächlich gesetzlicher Unterhalt geleistet wird. Das kann Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder betreffen, hängt aber immer von der konkreten Unterhaltssituation ab. Im Zweifel sollte dies persönlich geprüft werden.
Was passiert, wenn kein Einkommen pfändbar ist?
Liegt das Nettoeinkommen unterhalb der maßgeblichen Pfändungsfreigrenze, ergibt sich rechnerisch ein pfändbarer Betrag von 0 Euro. Eine Verbraucherinsolvenz kann in solchen Fällen dennoch sinnvoll sein, um bestehende Schulden zu regulieren und eine Restschuldbefreiung anzustreben — dies sollte jedoch immer persönlich geprüft werden.
Werden in einer Insolvenz alle Schulden erlassen?
Nicht zwangsläufig. Bestimmte Forderungen sind von einer Restschuldbefreiung ausgenommen, etwa Geldstrafen, vorsätzlich vorenthaltener Unterhalt, Forderungen aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung oder bestimmte Steuerstraftaten (§ 302 InsO). Ob im Einzelfall solche Forderungen vorliegen, kann nur eine persönliche Prüfung klären.
Was passiert mit vorhandenem Vermögen?
Verwertbares Vermögen wie Immobilien, größere Ersparnisse oder wertvolle Fahrzeuge kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine Rolle spielen und die Situation gegenüber einer reinen Einkommenspfändung verändern. Dieser Rechner berücksichtigt ausschließlich Einkommen und Schulden — vorhandenes Vermögen sollte daher immer zusätzlich persönlich besprochen werden.
Kann ich den Rechner als Selbständiger verwenden?
Der Rechner geht von einem regelmäßigen, gleichbleibenden monatlichen Nettoeinkommen aus. Bei Selbständigkeit, stark schwankenden Einkünften oder mehreren Einkommensquellen kannst du dies bei den Besonderheiten angeben — das Ergebnis wird dann als besonders prüfungsbedürftig gekennzeichnet, da die Berechnung solche Schwankungen nicht abbilden kann.
Warum ist das Ergebnis nur eine Ersteinschätzung?
Die Berechnung berücksichtigt ausschließlich die von dir angegebenen Werte zu Einkommen, Unterhaltspflichten, Schulden und aktuellen Raten. Nicht berücksichtigt werden unter anderem zukünftige Zinsen und Kosten, Sonderzahlungen, weitere Einkünfte, Unterhaltspfändungen, individuelle Gerichtsentscheidungen, verwertbares Vermögen und Verfahrenskosten. Sie ersetzt daher keine individuelle Schuldner- oder Rechtsberatung.
Bereit für deine Ersteinschätzung?
Fünf Fragen, ein sofortiges Ergebnis — unverbindlich und ohne Registrierung.
Jetzt kostenlos berechnen